Kärntner Ortstafelstreit

Man muss schon fast hinter dem Mond leben, um das nicht mitzukriegen: In Kärnten wird seit Jahrzehnten um zweisprachige Ortstafeln gestritten, die in der Verfassung vorgeschrieben sind. Was die Verfassung nicht vorschreibt, das ist der Mindestprozentsatz, den eine Minderheit haben muss, um ein “Recht” auf die Ortstafeln zu haben, und wie man diesen Prozentsatz festlegt.

Aber dafür haben wir ja den Verfassungsgerichtshof. Und der hat entschieden, dass die Grenze bei 10% liegt, ab der zweisprachige Ortstafeln (und Hinweistafeln) angebracht werden müssen. Und dass als Basis dafür die letzten beiden Volkszählungen verwendet werden sollten.

Haider sagt NEIN.

Wie geht das? Darf ein Mensch gegen die Verfassung verstoßen? In der Verfassung sind die Grundrechte definiert, sie ist die Basis für unseren gesammten Staat. Darf man dagegen einfach verstoßen? Wieso gibt es hier kein Exekutiv-Organ, das Verstöße dagegen ahndet?

Ich kenn mich jetzt mit der Juristerei nicht besonders aus. Aber erfüllt das, was Haider tut, nicht den Tatbestand der Volksverhetzung?

Also, um diesem Dilemma beizukommen: Es liegt ganz offensichtlich der Verfassungsgerichtshof im Recht. Er hat immer Recht, er ist auch die höchste Instanz. Er sollte ein Exekutivorgan zur Seite gestellt bekommen, um Verstöße gegen seine Entschlüsse und weitere Verstöße gegen die Verfassung zu ahnden. Fair wäre hier eine Art “Geheimdienst”, mit einer Sonderabteilung der Polizei, die Verbrecher aus dem Verkehr ziehen kann.

Oder wie sonst kann man diese Situation lösen?

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