Es hat wohl jeder mitgekriegt, als letzte Woche eine Gruppe Ebenseer Jugendlicher im Alter von 14 bis 17 Jahren bei einer Holocaust-Gedenkfeier Besucher/innen und Holocaust-Überlebende vermummt mit Hitlergruß und Waffe begrüßt und beschossen haben.
Das ist definitiv ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz (Höchststrafe 10 Jahre, bei Jugendlichen 5 Jahre) und versuchte Körperverletzung “in verabredeter Verbindung”, eventuell auch gefährliche Drohung und Nötigung.
Es stellt sich nun die Frage, wie mit diesen Jugendlichen weiter verfahren werden soll. FPÖ-Führer Strache (“Lausbuben”) und Innenministerin Fekter (“Gegenseitige Provokation” – sie hat ihre Aussage mittlerweile relativiert) haben bereits versucht, die Verbrechen zu verharmlosen, von den meisten anderen Politiker/innen sind dagegen klare ablehnende Statements gekommen.
Ich schlage im vor, die volle Wucht des (Verbots-)Gesetzes einzusetzen – mit anderen Worten die Höchststrafe, die das Jugendstrafrecht zulässt.
Die Gründe sind einfach:
- Auf Holocaust-Opfer zu schießen ist kein Jugendstreich. Die Jugend heute weiß das. Das Gegenteil zu behaupten wäre eine Beleidigung für die zehntausenden Jugendlichen, die in ihrer Freizeit nicht auf alte Menschen schießen.
- Das Verbotsgesetz mag vielleicht zu streng sein, darüber kann man gerne diskutieren. Zum Zeitpunkt des Verbrechens der Ebenseer Nazis war das Gesetz aber intakt, inklusive einem möglichen Strafmaß von 10 Jahren. (5 Jahren für Jugendliche)
- Eine klare Bestrafung wäre ein Zeichen an die Neonazis in diesem Land, die Schritt für Schritt versuchen, die österreichische Gesellschaft wieder zu radikalisieren.
- Das Begehen mehrerer Straftaten (Tatmehrheit), darf zwar nicht zur Kumulation der Strafen führen (5 Jahre für Wiederbetätigung plus zwei Jahre für Körperverletzung) ist aber ein Erschwerungsgrund, der bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden kann/muss.
Die Ebenseer Nazis haben keinen Jugendstreich begangen, sie haben Holocaust-Opfer bedroht und beschossen.
Sie haben ihr Verbrechen nicht an irgend einem Tag begangen, sondern am Wochenende der Befreiungsfeier des KZ Mauthausen.
Sie sind nicht hin gegangen, um jemand mit dem Hitlergruß zu “begrüßen” – sie haben sich vermummt, eine Waffe mitgenommen und Fluchtwege gesucht, um nicht erwischt zu werden.
Wofür, wenn nicht dafür, ist das Verbotsgesetz geschaffen?
(Danke an Christoph für die rechtlichen Hintergründe zu diesem Artikel.)
benjamin
20. Mai 2009 @ 14:21 Uhr
netter artikel, dennoch hab ich etwas einzuwenden.
obwohl ich auch kein unterstützer unserer lieben frau innenminister bin, hat sie ihre aussagen mittlerweile relativiert bzw. sie fühlt sich missverstanden. ihre aussage “gegenseitige provokation” war nicht auf die ebenseer störaktion im speziellen bezogen, sondern die spannung zwischen linkem und rechtem rand. auf welche linken provokationen (hab ich da was verpasst?) sie anspricht sei dahingestellt bzw. ein anderes thema, wollte jedoch nur festhalten, dass sie auf keinen fall diese aktion in ebensee verharmloste.
bezüglich der strafen kann ich mit dir nicht übereinstimmen. du würdest halt gern ein exempel statuieren um etwaige folgende neonazistische aktionen vorzubeugen. aber glaubst du wirklich, dass dies rechtsextreme abschreckt? zumal man bei den jugendlichen aus ebensee keine verbindungen zu neonazistischen organisationen vorfinden konnte und diese somit auch kein teil einer rechtsextremen gruppierung sind, würde ich für eine gemäßigtere lösung eintreten. sozialarbeit in konzentrationslagern oder diversen anderen einrichtungen verbunden mit bewährung, wo ihnen die augen geöffnet werden, wäre mmn angebrachter. so sieht das auch das mauthausen komitee österreich, kurz “mkö”, welche den tätern “bei aufrichtiger reue die hand reichen würden” und für eine außergerichtliche lösung eintreten würden.
just my 2 cents