Was tun mit den Ebenseer Nazis?

Es hat wohl jeder mitgekriegt, als letzte Woche eine Gruppe Ebenseer Jugendlicher im Alter von 14 bis 17 Jahren bei einer Holocaust-Gedenkfeier Besucher/innen und Holocaust-Überlebende vermummt mit Hitlergruß und Waffe begrüßt und beschossen haben.

Das ist definitiv ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz (Höchststrafe 10 Jahre, bei Jugendlichen 5 Jahre) und versuchte Körperverletzung “in verabredeter Verbindung”, eventuell auch gefährliche Drohung und Nötigung.

Es stellt sich nun die Frage, wie mit diesen Jugendlichen weiter verfahren werden soll. FPÖ-Führer Strache (“Lausbuben”) und Innenministerin Fekter (“Gegenseitige Provokation” – sie hat ihre Aussage mittlerweile relativiert) haben bereits versucht, die Verbrechen zu verharmlosen, von den meisten anderen Politiker/innen sind dagegen klare ablehnende Statements gekommen.

Ich schlage im vor, die volle Wucht des (Verbots-)Gesetzes einzusetzen – mit anderen Worten die Höchststrafe, die das Jugendstrafrecht zulässt.

Die Gründe sind einfach:

  • Auf Holocaust-Opfer zu schießen ist kein Jugendstreich. Die Jugend heute weiß das. Das Gegenteil zu behaupten wäre eine Beleidigung für die zehntausenden Jugendlichen, die in ihrer Freizeit nicht auf alte Menschen schießen.
  • Das Verbotsgesetz mag vielleicht zu streng sein, darüber kann man gerne diskutieren. Zum Zeitpunkt des Verbrechens der Ebenseer Nazis war das Gesetz aber intakt, inklusive einem möglichen Strafmaß von 10 Jahren. (5 Jahren für Jugendliche)
  • Eine klare Bestrafung wäre ein Zeichen an die Neonazis in diesem Land, die Schritt für Schritt versuchen, die österreichische Gesellschaft wieder zu radikalisieren.
  • Das Begehen mehrerer Straftaten (Tatmehrheit), darf zwar nicht zur Kumulation der Strafen führen (5 Jahre für Wiederbetätigung plus zwei Jahre für Körperverletzung) ist aber ein Erschwerungsgrund, der bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden kann/muss.

Die Ebenseer Nazis haben keinen Jugendstreich begangen, sie haben Holocaust-Opfer bedroht und beschossen.
Sie haben ihr Verbrechen nicht an irgend einem Tag begangen, sondern am Wochenende der Befreiungsfeier des KZ Mauthausen.
Sie sind nicht hin gegangen, um jemand mit dem Hitlergruß zu “begrüßen” – sie haben sich vermummt, eine Waffe mitgenommen und Fluchtwege gesucht, um nicht erwischt zu werden.

Wofür, wenn nicht dafür, ist das Verbotsgesetz geschaffen?

(Danke an Christoph für die rechtlichen Hintergründe zu diesem Artikel.)

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5 Kommentare »

benjamin
20. Mai 2009 @ 14:21 Uhr

netter artikel, dennoch hab ich etwas einzuwenden.
obwohl ich auch kein unterstützer unserer lieben frau innenminister bin, hat sie ihre aussagen mittlerweile relativiert bzw. sie fühlt sich missverstanden. ihre aussage “gegenseitige provokation” war nicht auf die ebenseer störaktion im speziellen bezogen, sondern die spannung zwischen linkem und rechtem rand. auf welche linken provokationen (hab ich da was verpasst?) sie anspricht sei dahingestellt bzw. ein anderes thema, wollte jedoch nur festhalten, dass sie auf keinen fall diese aktion in ebensee verharmloste.

bezüglich der strafen kann ich mit dir nicht übereinstimmen. du würdest halt gern ein exempel statuieren um etwaige folgende neonazistische aktionen vorzubeugen. aber glaubst du wirklich, dass dies rechtsextreme abschreckt? zumal man bei den jugendlichen aus ebensee keine verbindungen zu neonazistischen organisationen vorfinden konnte und diese somit auch kein teil einer rechtsextremen gruppierung sind, würde ich für eine gemäßigtere lösung eintreten. sozialarbeit in konzentrationslagern oder diversen anderen einrichtungen verbunden mit bewährung, wo ihnen die augen geöffnet werden, wäre mmn angebrachter. so sieht das auch das mauthausen komitee österreich, kurz “mkö”, welche den tätern “bei aufrichtiger reue die hand reichen würden” und für eine außergerichtliche lösung eintreten würden.

just my 2 cents

Sebastian Moser
20. Mai 2009 @ 14:40 Uhr

Ich hab den Artikel geändert um die Relativierung der Aussage von der Fekter zu erwähnen. Sie muss sich den Vorwurf trotzdem gefallen hat, weil sie, wenn sie in diesem speziellen Fall von “gegenseitiger Provokation” spricht, schon ein relativ primitives Moralverständnis haben muss.

Ob diese Jugendlichen in neonazistischen Kreisen aktiv waren oder nicht, spielt meiner Ansicht nach keine Rolle. Die neonazistische Szene ist weitgehend dezentral organisiert, das ist kein Milderungsgrund. Dieser nicht organisierten Neonazis würden sich sehr wohl abschrecken lassen. (Die organisierten Neonazis werden rechtlich beraten und wissen, was sie sagen und tun dürfen, damit nichts passiert. Die werden erst zum Schießen anfangen, wenn die gesetzliche Basis oder gerichtliche Präzedenzfälle (wie dieser) dafür geschaffen wurden.)
Die Sammlung der “Neben-Verbrechen” (versuchte Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung) empfielt eine höheres Strafmaß, nicht ein niedrigeres.

Was das MKÖ denkt, sollte in der Bemessung des Strafmaßes sowieso keine Rolle spielen. Nicht nur, weil der MKÖ nicht das Opfer der Neonazis war (das waren die Besucher/innen der Gedenkstätte Ebensee), sondern weil es nicht die Aufgabe eines Rechtsstaats ist, die Opfer um ihre Strafmaß-Vorstellungen zu fragen. Auch nicht, wenn die ein mildes Urteil vorschlagen.

benjamin
20. Mai 2009 @ 17:01 Uhr

ich hab auch nie geschrieben, dass dezentrialisation ein milderungsgrund wäre.

da sie aber bis zum tatzeitpunkt nie mit rechtsextremen parolen oder in rechtsextremen kreisen bekannt waren, bezeichne ich sie auch nicht als neo-nazis. es waren jugendliche, die in mehreren punkten strafauffällig wurden, unter anderem auch gegen das verbotsgesetz. demnach müssten sie auch in entsprechenden punkten angeklagt werden. ob das jedoch sinnvoll erscheint, würde ich hinterfragen.

ich sehe einfach viel mehr sinn dahinter, wenn sie hausnummer 300 stunden sozialarbeit verrichten müssten. was bringt es, wenn du einen 16-jährigen für 5 jahre wegsperrst?
hab auch nicht das mkö für die strafmaßbemessung herangezogen, sondern einfach gedanken dieser organisation gepostet.

von der tatsache, dass es in österreich, vor allem auch in oberösterreich, probleme mit der rechtsextremen szene gibt, möcht ich allerdings nicht absehen. auch im mühlviertel wird nicht halt gemacht. viele anhänger sind unterdurchschnittlich gebildet, welche sich von ihrer meinung nur sehr schwer abbringen lassen. aber wiederum, ich schweife aus, also lass ich’s sein

Flo
21. Mai 2009 @ 10:16 Uhr

Ich bin da ganz bei Benjamin, ich denke auch dass, obwohl das vergehen ein ekelhaftes ist, es wenig bringt die Täter 5 Jahre (oder länger) wegzusperren. Das hätte nämlich nichts mit den Tatsachen (Sehr jung, Ersttäter, nicht organisiert, …) zu tun, sondern wäre schlicht ein Exempel.

Ein Exempel ist aber zumindest meiner Auffassung nach eines Rechtsstaates nicht würdig. Auch dass ein hohes Strafmaß andere Täter abschreckt musst du erst einmal belegen, für mich ist das nämlich recht billige (sorry) Law-and-Order Rhetorik, also erst recht rechte Politik.

Es braucht schon eine Strafe, aber eine gerechte, also eine dem Recht entsprechende. Auch Täter sind Menschen und haben zumindest das Recht auf ein faires Urteil.

Sebastian Moser
21. Mai 2009 @ 12:12 Uhr

Eine hohe Strafe *ist* ein faires Urteil, wenn man die ganzen Sachen, die sich da angesammelt haben, zusammen zählt.

Mir ist aber allgemein nicht klar, warum die Gesetze plötzlich viel zu streng sind und Gefängnisstrafen böse. Es gibt haufenweise andere Gesetze, die eingehalten werden.

Das Jugendstrafrecht sieht übrigens Gefängnisstrafen vor. Warum muss es genau das Verbotsgesetz sein, bei dem eine Ausnahme gemacht wird?

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